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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Wikimecum, Inhaber: Andreas Graf von Baudissin, Norderdamm 4, D-25746 Heide/Holstein (im Folgenden „Wikimecum“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. 1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand & Mitwirkungspflichten

2.1. Wikimecum erbringt Beratungs- und Redaktionsdienstleistungen im Bereich Online-Enzyklopädien (insbesondere Wikipedia). 2.2. Zulieferung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erstellung oder Bearbeitung notwendigen Informationen, Belege und Nachweise (z. B. Primärquellen, Relevanznachweise) zeitnah zur Verfügung zu stellen. 2.3. Benutzerkonten: Wikimecum legt ausdrücklich keine Benutzerkonten für den Auftraggeber auf Wikipedia oder anderen Wikimedia-Plattformen an. Die Erstellung, Verwaltung und Verifizierung eines eigenen Benutzerkontos obliegt allein der Eigenverantwortung des Auftraggebers. Wikimecum berät lediglich bei der korrekten Deklaration (Paid Contribution Disclosure) gemäß den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. 2.4. Feedback-Fristen bei Entwürfen: Wikimecum übermittelt erstellte Textentwürfe oder Korrekturfassungen zur Prüfung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 10 Werktagen eine Rückmeldung (Änderungswünsche oder Freigabe) zu geben. 2.5. Abnahmefiktion: Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Werktagen keine Rückmeldung, gilt der Entwurf als abgenommen. Wikimecum ist in diesem Fall berechtigt, den nächsten Projektschritt (z. B. die Veröffentlichung oder Einstellung in das jeweilige Wiki-System) einzuleiten.

3. Besondere Bedingungen für Wiki-Plattformen

3.1. Der Auftraggeber erkennt an, dass Online-Enzyklopädien wie Wikipedia unabhängige Plattformen sind. Wikimecum hat keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen der dortigen Community oder Administratoren. 3.2. Eine Garantie für den dauerhaften Bestand eines Artikels kann nicht gegeben werden, da dieser den Löschregeln und Diskussionen der jeweiligen Plattform unterliegt. 3.3. Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob ein Artikel dauerhaft online bleibt, sofern die redaktionelle Leistung von Wikimecum fachgerecht erbracht wurde.

4. Vergütung, Vorkasse & Projektstillstand

4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. 4.2. Vorkasse: Bei Neukunden ist das Honorar zu 100 % per Vorkasse nach Vertragsschluss und vor Beginn der Recherchen/Texterstellung fällig. 4.3. Abrechnung bei Projektstillstand: Sollte das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. ausbleibende Zuarbeit von Belegen oder fehlendes Feedback gemäß Punkt 2.4) länger als 4 Wochen ruhen, ist Wikimecum berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen in voller Höhe in Rechnung zu stellen. 4.4. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Entwurf fertiggestellt wurde, aber die finale Veröffentlichung durch den Auftraggeber verzögert wird.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1. Texte für Wikipedia werden unter den dort geltenden freien Lizenzen (z. B. Creative Commons Attribution/Share-Alike) veröffentlicht. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Lizenzierung ausdrücklich einverstanden. 5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den Entwürfen bei Wikimecum.

6. Haftung

6.1. Wikimecum haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 6.2. Die rechtliche Prüfung der Inhalte (insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Wettbewerbsrecht) obliegt allein dem Auftraggeber.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Wikimecum verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Betriebsgeheimnisse und internen Unterlagen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. 7.2. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Informationen werden ausschließlich für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung verwendet. 7.3. Informationen, die zur Veröffentlichung in der Wikipedia vorgesehen sind, fallen nach deren Freigabe und Veröffentlichung naturgemäß nicht mehr unter die Geheimhaltung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Wikimecum. 8.2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.